Leitlinien für Themenbeauftragte

Diese Leitlinien gelten analog auch für Assitenzen und administrative Beauftragte.

  • Offiziell vertretungsberechtigt (im juristischen Sinne) ist nur der Landesvorstand, d. h. ihr könnt keine rechtlich bindenden Verträge, o.Ä. im Namen der Piratenpartei Bayern unterzeichnen, sofern ihr dafür keinen Beschluss von uns habt. Ob ihr Aufrufe, die zu eurem Themenbereich gehören, unterzeichnen dürft, entscheiden wir im Rahmen der Beauftragung individuell. Wir erwarten allerdings, dass wir über solche Unterzeichnungen unverzüglich informiert werden.
  • Ihr könnt selbstverständlich eigenverantwortlich Kontakte zu Institutionen und Personen aufbauen und pflegen, sowohl für eure direkte Arbeit als Beauftragte als auch, um Kontakte an den Landesvorstand und andere Piraten zu vermitteln. Dazu gehört auch die innerparteiliche Vernetzung auf Landesebene (Stärkung des Themas) und auf Bundesebene. Kontaktinformationen zu Verbänden etc. sollen dem Vorstand und den übrigen Beauftragten in geeigneter Form bereitgestellt werden.
  • Wir brauchen eure Expertise für die Öffentlichkeitsarbeit. Dazu wünschen wir uns eure Beteiligung z. B. an der SG Presse BY und in den Medien der Piratenpartei.
  • Ihr könnt frei an z. B. Podiumsdiskussionen teilnehmen, dort Interviews geben, solltet euch dort aber natürlich als Beauftragte der Partei an das Parteiprogramm halten und darauf hinweisen, wenn ihr z. B. auf aktuelle Arbeitsstände in Arbeitsgruppen oder „allgemeinen Parteikonsens“ (Vorsicht, das ist aufgrund der Filterbubbles, in denen wir alle mehr oder weniger stecken, oft schwerer einzuschätzen als wir denken) eingeht, die noch nicht offiziell beschlossen wurden.
  • Das eigenständige Anfragen bei der Presse kann nur im Rahmen der SG Presse BY und in Rücksprache mit dem PolGF oder den Pressebeauftragten erfolgen.
  • Diese Anforderung gilt auch für geplante Aktionen oder Events im Rahmen der Beauftragung.
  • Wenn ihr euch unsicher seid, ob etwas durch eure Beauftragung abgedeckt ist oder nicht, geht lieber auf Nummer Sicher und fragt kurz nach.
  • Wenn etwas nicht durch eure Beauftragung gedeckt ist, ihr aber relativ schnell reagieren müsst (z. B. um Erstunterzeichner bei etwas zu werden), könnt ihr euer Anliegen auch mit dem für euch zuständigen Vorstand besprechen.
  • Achtet bitte darauf, dass wir immer dann Bescheid wissen, wenn wir (z. B. von Medienvertretern) angesprochen werden könnten. Nichts ist schlimmer, als blank dazustehen, wenn man in seiner Eigenschaft als Landesvorstandsmitglied nach Aktivitäten von Beauftragten gefragt wird.