Arten von Beauftragungen

Wir unterscheiden zwischen verschiedenen Varianten von Beauftragungen. Diese sind mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden.

Assistenz

Definition:

  • Verwaltende Tätigkeit, keine eigenständige Aussenwirkung
  • Enger, klar abgegrenzter Aufgabenbereich
  • Beispiele: Persönliche Assistenz für Termine, Wiki- und Portalpflege

Legitimation:

  • Bestellung durch entsprechendes Vorstandsmitglied
  • Bekanntgabe auf der nächsten Vorstandssitzung
  • Ablehnung durch Vorstandsbeschluss möglich
  • Veröffentlichung in geeigneten Medium
  • Bindung an das berufende Vorstandsmitglied (Zuständigkeit und Tätigkeitsdauer, endet natürlich mit dem Ende der Amtszeit)
  • Beendigung des Assistenzverhältnisses jederzeit auch einseitig (von beiden Seiten aus) möglich.

Berechtigungen:

  • Zugang zu Webseiten usw. falls erforderlich
  • Datenschutzverpflichtung entsprechend des Aufgabenbereichs erforderlich.

Administrative Beauftragte

Definition:

  • Verwaltende oder unterstützende Tätigkeit
  • Selbstständige Erledigung der dazugehörigen Aufgaben
  • Eigene Entscheidungskompetenz im Rahmen dieser Aufgabe gemäß der ‚Leitlinien für Beauftragte‘.

Legitimation:

  • Jeder ServiceGruppe (SG) ist ein Beauftragter zugewiesen, aber nicht jeder Beauftragte hat eine SG.
  • Eine vorhandene SG hat das Vorschlagsrecht, wer als Beauftragter tätig wird.
  • Beauftragte werden durch Vorstandsbeschluss bestellt.
  • Jedem Beauftragten wird ein Vorstandsmitglied zugeordnet.
  • Beauftragte berichten regelmäßig an den Vorstand, es ist die Aufgabe des jeweiligen Vorstandsmitglieds, den Kontakt zum Beauftragten zu pflegen.
  • Tätigkeitsberichte werden zu den Vorstandsitzungen im Protokollpad erfasst.

Berechtigungen:

  • Zugang zu Webseiten usw., die zur Erledigung der Tätigkeit erforderlich sind.
  • Datenschutzverpflichtung entsprechend des Aufgabenbereichs erforderlich.
  • Im Einzelfall übertragene erweiterte Befugnisse, die im Rahmen der Beauftragung schriftlich festgehalten werden.

Spezialfälle:

  • Vertrauenspiraten haben keine SG. Sie können den Vorstand weitere Vertrauenspiraten vorschlagen. Sind aufgrund ihrer besonderen Stellung von Berichten an den Vorstand befreit
  • Datenschutzbeauftragter (zuständig: Benny und Nils)
  • Verwaltung (zuständig: Benny und Nils) // Neue Mitglieder: Aufnahmeverfahren analog BayernIT (Zu Beginn der Beauftragung Abstimmung mit dem Vorstand)
  • BayernIT (zuständig: Patrik)
    • Aufnahme neuer Teammitglieder – Auswahl durch Beauftragten – Bericht an zuständigen Vorstand, Vetorecht für Vorstand
    • Personalverantwortung gebunden an Stefan Warsinke als Beauftragten
  • Pressearbeit (zuständig: Kath u. Martin)
    • Pressekoordinator
      • Unterstützung der strategischen Kommunikation
      • Pflege und Ausbau der Pressekontakte
    • Presseadministrator
      • Koordination der SG Presse BY
      • Vorbereitung- und Versand von Pressemitteilungen
      • Bereitstellung des DPA-Newsletter
      • Pflege des Presseportals
      • Kommunikation mit folgenden SGs zur Entlastung des PolGFs
      • SG Text
      • SG Digitale Medien
      • TrailerPiraten
      • Unterstützung bei der (innerparteilichen) Vernetzungsarbeit
    • Neue Mitglieder der SG Presse BY: Aufnahmeverfahren analog BayernIT (Zu Beginn der Beauftragung Abstimmung mit dem Vorstand)
    • PolGFs der Gliederungen sind automatisch Mitglied der SG Presse BY.

Themenbeauftragte / Themensprecher

Definition/Anforderungen

  • Fachliche Kompetenz im jeweiligen Themengebiet
  • Kontaktfreudig, aufgeschlossen
  • Seriös und verbindlich
  • Fähigkeit zu delegieren

Aufgaben:

  • Vernetzung innerhalb der Partei (Landesebene, Bundesebene)
  • Kontaktpflege zu Vereinen, Verbänden, sonstigen Gruppierungen
  • Reanimation der fachlichen AGs, Koordination der programmatischen Arbeit
  • Expertise bereitstellen im Rahmen der SG Presse
  • Expertise als Ansprechpartner für Vorstand
  • Impulse aus dem RL in die AGs transportieren
  • Verfügbarkeit für Podiumsdiskussionen auf Fachkonferenzen
  • Kommunkation mit der Presse nur auf Anfrage oder Delegation durch den Vorstand.

Legitimation:

  • Eine vorhandene AG hat das Vorschlagsrecht, wer als Beauftragter tätig wird.
  • Themenbeauftragte werden durch Vorstandsbeschluss bestellt.
  • Jedem Beauftragten wird ein Vorstandsmitglied zugeordnet.
  • Beauftragte berichten regelmäßig an den Vorstand, es ist die Aufgabe des jeweiligen Vorstandsmitglieds, den Kontakt zum Beauftragten zu pflegen.
  • Tätigkeitsberichte werden zu den Vorstandsitzungen im Protokollpad erfasst.