Es kommen immer wieder Personen auf den Vorstand zu, die sich über das Verhalten und die Äusserungen von anderen Leuten beklagen. Dies geschieht bislang eher unstrukturiert über Twitter oder E-Mails mit der Aufforderung „irgendetwas“ zu tun. Das hat häufig den Charakter des Petzens in der Schule, insbesondere dann, wenn das kritisierte Verhalten keines ist, was tatsächlich harte Maßnahmen nach sich ziehen müsste. Und es artet häufig in einen Shitstorm aus. Das vergiftet das Klima.
Der bayerische Landesvorstand möchte hier mehr Struktur hineinbringen und in Zukunft auch mehr Verbindlichkeit für alle Beteiligten.
Unser Wunsch: Redet doch erst einmal persönlich mit der anderen Person. Telefoniert mit ihr. Schlaft eine Nacht drüber. Dann könnt ihr euch immer noch an uns wenden.
Dazu gibt es jetzt ein Formular, über welches ihr euch beschweren und/oder eine Schlichtung anfordern könnt. Wir erwarten aber eine Aussage darüber, welches Vorgehen von uns erwartet wird und eine Begründung dafür und – falls möglich – Belege für den eigentlich Vorgang. Beschwerden im Sinne von „Frau Lehrerin, der XY hat etwas Dummes gesagt! Macht was!!!“ werden wir hier nicht akzeptieren. Dies soll nicht zu einer Denunziationsplattform werden, über die man mißliebigen Zeitgenossen durch das Verbreiten von unbelegbaren Gerüchten unverbindlich eins reinwürgen kann. Wir wollen, dass ihr euch Gedanken macht, welche Maßnahmen für das euch störende Verhalten angemessen sein könnten und warum.
Wie geht es dann weiter?
Wenn die Beschwerde bei uns eingegangen ist, werden wir prüfen, ob wir hier überhaupt tätig werden müssen oder ob zum Beispiel eine fragwürdige Äusserung nicht am Ende doch durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist. Falls Handlungsbedarf besteht, werden wir uns entweder des Themas persönlich annehmen oder es beispielsweise an die zuständige Gliederung oder die Vertrauenspiraten weiterleiten. Jeder Vorgang wird individuell geprüft und bearbeitet. Die Personen, die Gegenstand der Beschwerde sind, werden wir kontaktieren. Ob wir den Namen der Person nennen, die den Antrag gestellt hat, ist vom Einzelfall abhängig.
Wie geht es nicht weiter?
Da es hier in der Regel um Angelegenheiten geht, wo Personen direkt betroffen sind, werden wir sicher keinen öffentlichen Pranger einrichten, sondern nur nach einer Weile eine Statistik, wie diese Plattform genutzt wurde und welche Maßnahmen sich daraus ergaben.