HowTo:Aufstellungsversammlung

Was alles sollte bei der Vorbereitung einer Aufstellungsversammlung, aber auch einer eigenen Kandidatur bedacht werden?

Die Ladungsfristen wurden auf dem Landesparteitag 17.1 geändert und entsprechen nun den gesetzlich vorgegebenen Ladungsfristen von lediglich 3 Tagen, wir bitten aber, die kurze Frist nur im Ausnahmefall  wahrzunehmen und möglichst 4 Wochen vor der AV einzuladen. Eine Erinnerung an die Mitglieder  wenige Tage vor dem Termin ist sinnvoll.

Bei der Akkreditierung ist zu beachten, das im Unterschied zu unseren Parteitagen ALLE Mitglieder (über 18), die im entsprechenden Stimmbezirk wohnhaft sind auch abstimmungsberechtigt sind.

Kandidaten für die Landtagswahl lassen sich bitte diese Wählbarkeitsbescheinigung auf ihrem Rathaus bestätigen und füllen zusätzlich diese Zustimmungserklärung aus.

Kandidaten für die Bezirksratswahl lassen sich bitte diese Wählbarkeitsbescheinigung auf blauem Papier auf ihrem Rathaus bestätigen und füllen zusätzlich diese Zustimmungserklärung auf blauem Papier aus.

Für die Durchführung der Aufstellungsversammlung zur Landtagswahl sind die hier hinterlegten Formulare zu verwenden.
Für die Durchführung der Aufstellungsversammlung zur Bezirkstagswahl sind die hier hinterlegten Formulare, auf blauem Papier ausgedruckt zu verwenden.

Nach der Aufstellung ALLER Direktkandidaten wird von den Bezirksvorständen zur Aufstellung der Bezirkslisten geladen, die Bezirkslisten werden (das sieht das Gesetz so vor) vom Landesvorstand unterzeichnet und dann bei den Wahlkreisleitern in den Bezirken eingereicht.

Der Landesvorstand zeigt dem Landeswahlleiter bis spätestens 16. Juli (90. Tag vor der Wahl) die Teilnahme an der Wahl an, die Wahlkreisvorschläge sind bis zum 2. August (73. Tag vor der Wahl) einzureichen.

Für Rückfragen steht der Landesvorstand jederzeit gerne zur Verfügung.