Allgemein Beschluss

Reisekostenregelung

Für die Erstattung von Reisekosten gelten mit Beschluß vom 23. Januar 2014 folgende Regeln:

1. Grundsatz

  • Um Reisekosten niedrig zu halten, sind die Antragstellenden aufgefordert, unnötige Kosten zu vermeiden. Bei der Wahl des Transportmittels sollte der günstigsten Variante der Vorzug gegeben werden, sofern nicht zwingende Sachgründe dagegen stehen.
  • Ansonsten gilt die Reisekostenordnung des Bundes.
  • Die Anmietung von Fahrzeugen ist in jedem Fall beschlusspflichtig.
  • Die Erforderlichkeit der Reise muss im Auge behalten werden und im Falle eines Antrags begründet werden.

2. Landesvorstand und Beauftragte

2.1 Beantragungsfreie Reisen:

  • Reisen zu Parteitagen innerhalb Bayerns
  • Reisen zu Parteiveranstaltungen innerhalb Bayerns
  • Bemerkung: Erforderlichkeit vor Reiseantritt prüfen, Stammtischtourismus eher ungern, das Vorstandsmitglied mit dem kürzesten Weg zum Event wird bevorzugt, Fahrgemeinschaften werden gerne gesehen.

2.2 Beantragungspflichtig:

  • Reisen innerhalb Bayerns, bei denen Übernachtungskosten entstehen.
  • Reisen zu Bundesparteitagen ausserhalb Bayerns.
  • Reisen zu Parteitagen und Veranstaltungen von Gliederungen ausserhalb Bayerns. Sofern das Vorstandsmitglied dort auf Einladung hinfährt, soll die einladende Gliederung die Kosten tragen.
  • Reisen zu Parteiveranstaltungen ausserhalb Bayerns
  • Reisen zu anderen Veranstaltungen inner- und ausserhalb Bayerns in Funktionsausübung (ausser die Kosten werden von Dritten getragen)

2.3 Reisen von Beauftragten

  • Reisen von Beauftragten im Rahmen der Beauftragung sind immer genehmigungspflichtig, sofern eine Kostenerstattung oder Rückspende gewünscht wird.
  • Auch hier muss die Erforderlichkeit begründet werden.

2.3 Budget und Veröffentlichung

Der Vorstand wird jeweils einmal im Quartal seine eigenen Reisekosten und die der Beauftragten überprüfen und sollten sie in der Summe zu hoch sein, ein grundsätzliches Höchstbudget beschließen
Die entstandenen Reisekosten sind innerhalb eines Monats abzurechnen, damit die sie zeitnah veröffentlicht werden können.